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Kredit? Was ist das?
Das Wort „Kredit“ ist römischen bzw. lateinischen Ursprungs und leitet sich vom Begriff „credere“ ab. Auf deutsch bedeutet er „vertrauen“ oder auch „glauben“. Ein Kredit ist also etwas, das man in Treu und Glauben einem anderen Menschen anvertraut.
Wird also beispielsweise Geld in Form von Münzen und/oder Banknoten – oder heute eher durch eine Banküberweisung – an eine Person (= Kreditnehmer) übergeben, spricht man von einem Kredit, sofern der Geldgeber (= Kreditgeber) darauf hoffen und vertrauen kann, dass das Geld auch wieder zurückgezahlt wird. Die Gegenleistung für die Bereitstellung des Kredites erfolgt dabei durch Zinsen.
Kredite können ja dann streng genommen ziemlich viel sein!?
Schaut man sich die oben genannte Definition mal genauer an, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass mit Kredit ja so einiges gemeint sein könnte!? Und in der Tat, mit Kredit wird natürlich nicht nur der herkömmliche Bankkredit bezeichnet. Von Krediten könnte man durchaus häufiger sprechen, da es im ganz normalen Alltag sehr oft zu Kreditgewährungen kommt. Oft nehmen die Beteiligten es gar nicht wahr, dass es gerade zu einem Kreditgeschäft gekommen ist…
Jede Vorleistung, die bei einem beidseitig geschlossenen Vertrag erbracht wird, ist gemeinhin ein Kredit, weil ja jemand in Vorleistung tritt, im Glauben und Vertrauen darauf, dass der Vertragspartner seinen Part der Gegenleistung ebenfalls erfüllen wird. Die konstituierende bzw. grundlegende Eigenschaft eines Kredites ist also die zeitliche Differenz, die zwischen dem Zeitpunkt der (Vor-)Leistung und dem der Gegenleistung in Erscheinung tritt.
Natürlich werden nicht nur Gelder, Münzen und Banknoten überlassen, sondern auch Dinge bzw. „Sachen“. Wird eine „Sache“ überlassen, spricht man von einem „Sachdarlehen“.
Die überaus interessante und wissenswerte Geschichte des Kredits
Bevor wir die ganzen Kreditarten, die es gibt (und das sind viele), behandeln, wenden wir uns zunächst einmal der Geschichte des Kredits zu. Und viele werden jetzt vielleicht verblüfft sein, aber die Geschichte des Kredits ist bereits mehrere tausend Jahre alt! Die ersten Anfänge des Kreditwesens lassen sich bereits rund 3.000 Jahre vor unserer Zeit finden, in einem Land, das den biblischen Namen Mesopotamien trug.
Getreidesaat als Kredit für mesopotamische Bauern
Das Kreditwesen der Mesopotamier basierte auf der Überlassung von Getreidesaat. Bauern konnten sich von den Kreditgebern Getreidesaat „leihen“, um säen und später ernten zu können. Die so verliehene Saat musste nach der Ernte dann zuzüglich einer Gegenleistung in Form von Zinsen von den rustikalen Kreditnehmern zurückgegeben werden.
Kreditwesen im antiken Griechenland
Ca. 700 Jahre vor unserer Zeit wurden in Griechenland, allerdings auch in Lydien, die ersten Münzen geprägt. Im Zuge der Münzprägung entwickelten und etablierten sich sehr schnell Geschäfte, die sich auf das Verleihen von Münzen stützten. Heute würde man dazu ganz klar Kreditgeschäfte sagen!
Mit der Zeit entwickelte sich das Kreditwesen in Griechenland immer weiter und wurde schließlich immer fortschrittlicher. Vor allem Sklaven, die von ihren Herren freigelassen wurden, engagierten sich sehr stark im Geld- und Kreditwesen, zumal sie keinen eigenen Grund erwerben durften. Allerdings war ihnen gestattet, im Kreditwesen mitzumischen.
So war es auch ein freigelassener Sklave namens Pasion, der in Athen von sich reden machte, indem er bei Kreditgeschäften solide 10 bis 12 % Zinsen herausholen konnte.
Kreditwesen im römischen Reich
Bei den Römern basierte die Grundform des Kreditgeschäfts auf dem so genannten „Mutuum“, was prinzipiell nichts anderes als ein Darlehen ist. Geld, Getreidesaat, Olivenöl, Wein und ähnliches wurden überlassen, unter der Abmachung, dass die gleiche Summe bzw. Menge später wieder zurückgegeben wird. Die Rückgabe war selbstverständlich verpflichtend. Das „Mutuum“ begründete also einen rechtswirksamen Vertrag.
Die Gegenleistung für die Überlassung oder Leihe wurden außerhalb des „Mutuum“ in einer gesonderten Abmachung geregelt. Das berühmte (oder vielleicht doch nicht so berühmte) früh-republikanische römische Zwölftafelgesetz legte eine Höchstgrenze für Zinsen fest, die bei derartigen Abmachungen schließlich vereinbart werden durften. Im 4. Jahrhundert waren Kreditgeschäfte im römischen Reich zu einem Zinssatz von rund 12 Prozent sehr verbreitet.
Kreditvergabe im Mittelalter
Da im Mittelalter ziemliche Geldknappheit herrschte, war die mittelalterliche Kreditvergabe geprägt von der Bereitstellung von Konsumkrediten. Der „Borgkauf“ war in aller Munde; seines Zeichens ein Warenkredit. In Wirtshaus würde man hierzu einfach „Anschreibenlassen“ sagen. Allerdings verbat die christliche Kirche die Erhebung von Zinsen.
Erlaubnis für Juden zur Tätigung von Zinsgeschäften
Im Jahre 1179 wurde es den Juden gestattet, Zinsgeschäfte zu tätigen. Kein geringerer als Papst Alexander III. zeichnete hierfür verantwortlich. Das IV. Laterankonzil von 1215 legte allerdings fest, dass, wenn Juden zu hohe Zinsen auf Kreditgeschäfte verlangen sollten, eine Wiedergutmachung zu zahlen sei.
Einrichtung von Kreditkassen aus christlichem Geld durch Franziskaner
Es dauerte nicht lange, bis Juden sehr erfolgreich Kredite vergaben und hohe Zinseinnahmen erzielten. Diese Entwicklung mündete im 15. Jahrhundert schließlich in der Einrichtung von Kreditkassen aus christlichem Geld, die die Franziskaner verantworteten. Sie wollten ihre christlichen Glaubensbrüder mit dieser aus ihrer Sicht nahezu heroischen Tat „aus den Klauen jüdischer Wucherer“ befreien.
Der gewiefte Superreiche Jakob Fugger
Ein Augsburger machte im 16. Jahrhundert von sich reden: Jakob Fugger. Dem späteren deutschen Kaiser Ferdinand I. lieh der gewiefte und superreiche Mann rund 275.000 Gulden. Generell verdiente sich Jakob Fugger mit allerlei Geschäften, darunter natürlich auch Leihgeschäften, eine goldene Nase! Wer in Augsburg verweilt und sich die vielen Fugger-Gebäude ansieht, kann sich ein Bild vom damaligen Reichtum dieses intelligenten Fuchses machen!
Papiergeld und Papierscheine
Anfang des 17. Jahrhunderts kamen die Niederländer auf die Idee, Papiergeld und Papierscheine zu drucken und dies Geld zu nennen. Anfänglich war das Unbehagen groß, diese Papierfetzen als Zahlungsmittel zu verwenden. Als die Hemmungen allerdings mit der Zeit verflogen, florierten Leihgeschäfte aller Art. Die Etablierung des Papiergeldes trug wesentlich zur raschen Entwicklung des Handels an sich bei.
Durchaus interessant zu wissen: Schon vor der Etablierung des Papiergeldes konnten reisende Kaufleute im Mittelalter Kreditbriefe erhalten, nachdem sie Geld bei einem speziellen Bankier hinterlegt hatten. Gegen Vorlage dieses Kreditbriefes konnten sie sich dann auf ihrem nicht ungefährlichen Reiseweg Teilbeträge des hinterlegten Geldes bei einem anderen Bankier, der mit dem ersten verwandt war, auszahlen lassen. Das Risiko, bei einem Raubüberfall einfach alles zu verlieren, wurde dadurch geschickt umgangen!
Aufhebung des christlichen Zinsverbots
Das kanonische bzw. christliche Zinsverbot wurde aufgelockert und anno 1741 schließlich gänzlich aufgehoben. Heinrich VIII. von England ließ Zinszahlungen bereits im Jahre 1575 zu.
All diese Entwicklungen sorgten dafür, dass sich Kreditgeschäfte immer mehr verbreiten und etablieren konnten. Es entstanden gewerbsmäßige Kreditinstitute und schließlich auch Banken, die beim Kreditwesen immer ordentlicher mitmischten.
Einheitliches Darlehensrecht durch BGB
Anfang des 20. Jahrhunderts, als das BGB inkrafttrat, sollte ein einheitliches Darlehensrecht in Deutschland entstehen. Dieses erwies sich anfangs allerdings erst einmal als zu fragmentarisch. Unklarheiten und die fehlende legale Definition des Begriffes Darlehen wurden durch die spätere Jurisdiktion und auch Rechtsliteratur allmählich beseitigt.
Der Bundesgerichtshof beschrieb den Begriff „Darlehen“ 1962 als „schuldrechtlichen Verpflichtungsvertrag über die entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung eines Kapitals auf Zeit.“
1965 trat die so genannte Zinsverordnung in Kraft, die faire, einheitliche und feste Zinssätze zum Ziel hatte. Kreditnehmer sollten vor allem auch vor Wucherzinsen geschützt werden. Allerdings trat diese Zinsverordnung bereits zwei Jahre später wieder außer Kraft, sodass die Zinsen der freien Marktentwicklung überlassen wurden.
Etablierung des Girokontos
In den 1970er-Jahren etablierte sich das Girokonto. So gut wie jeder deutsche Arbeitnehmer kam in den Besitz eines Girokontos. Auf diesem wurde freilich sein gesamter Zahlungsverkehr festgehalten. Banken und gewerbsmäßige Kreditinstitute erhielten über das Girokonto genaue Einblicke in die Einkommensverhältnisse möglicher Kreditnehmer. In dem Zuge wurden schließlich auch Dispositionskredite gewährt, oft in Höhe eines Vielfachen des eingehenden monatlichen Gehalts.
Kredite heute
Heute, im 21. Jahrhundert, gibt es Kredite in allen möglichen Arten und Varianten. Ein Alltag ohne Kredite wäre heutzutage sicher unvorstellbar! So haben sich beispielsweise Unternehmenskredite, Konsumentenkredite, Autokredite, Immobilienkredite, Sofortkredite und viele weitere Kreditarten etabliert. Es gibt Kredite für die verschiedensten Zielgruppen. So gibt es Kredite für Arbeitslose, Azubis, Beamte, Existenzgründer, Freiberufler, Hausfrauen, Minijobber, Rentner, Selbständige, Soldaten, Studenten, Unternehmer und viele mehr.
Kredit im rechtlichen Sinne
Rechtlich gesehen wird der Kredit vom BGB oft als „Darlehen“ bezeichnet. In der wohl wichtigsten Regelung des Kredits als vertragliches Schuldverhältnis im Schuldrecht unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch zwischen Gelddarlehen und Sachdarlehen. In § 488 Abs 1 BGB sind die Pflichten des Kreditgebers sowie des Kreditnehmers bei der Bereitstellung eines Gelddarlehens geregelt. Der Kreditvertrag (respektive Darlehensvertrag) verpflichtet den Kreditgeber (Darlehensgeber), dem Kreditnehmer (Darlehensnehmer) einen in einer Vereinbarung festgehaltenen Geldbetrag zu überlassen. Der Kreditgeber verpflichtet sich durch die Aufnahme des Kredits, bei Fälligkeit den entsprechenden Geldbetrag zurückzuzahlen. Zudem ist die Zahlung von Zinsen geschuldet.
Im deutschen Recht sind Kredite Überlassungen von Geld oder auch Sachen auf Zeit. Miete, Pacht und Leihe sind vom Kredit oder Darlehen zu unterscheiden, da hier nur das Besitztum, nicht aber das Eigentum übergeben wird. Kreditnehmer können also, sofern der Verwendungszweck des gewährten Kredits nicht klar definiert wurde, mit dem bereitgestellten Kreditbetrag machen, was sie wollen. Ein Mieter in einer Mietwohnung kann hingegen nicht einfach tun, was er möchte, da er nicht Eigentümer der Mietwohnung ist.
Allen Kreditgewährungen ist gemeinsam, dass ein Vertrag das Rechtsverhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer definiert und regelt. In diesem Kreditvertrag sind schließlich auch alle Konditionen, die für das Kreditgeschäft gelten sollen, festgelegt.
Kreditarten – auweia, sind das viele!
Die Geschichte des Kredits hat gezeigt, dass sich über mehrere Jahrtausende das Geschäft mit den Krediten entwickelt hat, so dass es heute sehr, sehr viele verschiedene Kreditarten gibt. Auweia, möchte man fast sagen, in Anbetracht der vielen Kreditarten, die es gibt…
Kredite nach Laufzeit
Zunächst werden Kredite nach ihrer Laufzeit eingeordnet. So gibt es kurzfristige Kredite, deren Laufzeit weniger als ein Jahr beträgt. Mittelfristige Kredite müssen in einem bis vier Jahren zurückgezahlt werden. Langfristige Kredite haben eine Laufzeit von über einem Jahr.
Kredite nach Verwendungszweck
Weiterhin werden Kredite nach ihrem festgelegten Verwendungszweck charakterisiert. Hier gibt es beispielsweise Konsumentenkredite (oder auch Konsumkredite), Unternehmenskredite, Investitionskredite, Importkredite, Exportkredite, Autokredite, Immobilienkredite und viele mehr. Da der entsprechende Verwendungszweck auch gleich im Namen genannt ist, müssen die entsprechenden Kreditarten wohl nicht weiter erläutert werden. (Mit einem Autokredit wird ein Auto gekauft und keine Immobilie. Mit einem Immobilienkredit wird ein Haus oder eine Wohnung gekauft, kein Auto…)
Kredite nach Kreditgeber
Die dritte Kategorisierung von Krediten richtet sich nach dem jeweiligen Kreditgeber. So gibt es beispielsweise den klassischen Bankkredit, der von einer Bank gewährt wird. Auch private Kreditgeber, Lieferanten, Arbeitgeber und auch der Staat stellen Kredite zur Verfügung, weshalb es auch Kredite von Privat, Lieferantenkredite, Arbeitgeberdarlehen und Staatskredite gibt.
Kredite nach Höhe des gewährten Kreditbetrags
Ferner werden Kredite nach der Höhe des gewährten Kreditbetrags bestimmt. Hierzu gehören der Minikredit, der Mikrokredit, der Kleinkredit, der Mittelkredit und der Großkredit. Kredite, bei denen ein Geldbetrag von mindestens einer Millionen bereitgestellt wird, heißen logischerweise auch Millionenkredite.
Kredite nach Status
Eine weitere Klassifizierung von Krediten beruht auf dem Status, in dem sich der Kredit gerade befindet. Kredite, deren Raten ganz normal (also pünktlich und in richtiger Höhe) zurückgezahlt werden, sind intakte Kredite. Allerdings gibt es natürlich auch gefährdete oder ausgefallene Kredite. Darüber hinaus gibt es faule Kredite, toxische Kredite, Problemkredite und notleidende Kredite. Diese vier Kreditkandidaten bezeichnen einen Kredit, bei dem der Schuldner stark in Verzug geraten ist und der Gläubiger deswegen eine Wertberichtigung vornehmen muss.
Kredite nach Art der Bereitstellung
Auch Kredite, die nach Art der Bereitstellung benannt sind, tummeln sich im großen Becken der Kreditarten. So gibt es Barkredite (Gelddarlehen) und Warenkredite (Sachdarlehen). Eine dritte Kreditart in diesem Kontext ist die so genannte Kreditleihe, bei der ein gewerbsmäßiges Kreditinstitut seinem Kreditnehmer Kreditwürdigkeit leiht, anstatt ihm Geld oder Waren zur Verfügung zu stellen.
Kredite nach Art der Besicherung
Nicht zuletzt gibt es auch Kredite, die nach Art der Besicherung charakterisiert und deswegen auch benannt sind. Personalkredite werden auf Grund der Kreditwürdigkeit bzw. hohen Bonität eines Kreditnehmers vom Kreditgeber bereitgestellt. Sachkredite sichern Kredite durch einen Sach- oder Vermögenswert ab. Eine häufige Art der Besicherung erfolgt weiterhin durch Grundpfandrechte, zu der die Hypothek und die Grundschuld zählen. Wird dem Kreditgeber beispielsweise eingeräumt, eine Immobilie des entsprechenden Kreditnehmers bis zu 60% des Beleihungswertes zu beleihen, spricht man von einem Realkredit.
Kredite nach Umfang der Besicherung
Kategorisiert werden Kredite auch nach Umfang der Besicherung. Ein Blankokredit ist ein komplett unbesicherter Kredit. Das Gegenstück zu diesem ist der vollgedeckte Kredit. Die Zwischenform ist der teilgedeckte Kredit mit Blankoanteil.
Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kredits?
Wer einen Kredit in Deutschland aufnehmen möchte, sollte natürlich wissen, welche grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sein sollten, um einen Kredit von einer Bank oder einem Kreditinstitut beantragen zu können. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird die Bewilligung eines Kredits in der Regel verweigert.
- Volljährigkeit und damit volle Geschäftsfähigkeit
Wer in Deutschland einen Kredit beantragen möchte, muss voll geschäftsfähig sein. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres gilt man zumindest in Deutschland als voll geschäftsfähig. - Offizieller Wohnsitz in Deutschland
Der Nachweis eines offiziellen Wohnsitzes in Deutschland ist Pflicht bei der Aufnahme eines Kredits. Dieser kann beispielsweise über einen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung geschehen. - Deutsches Bankkonto
In der Regel sollte der Kreditnehmer über ein Girokonto bei einer deutschen Bank verfügen, auf das die Kreditsumme überwiesen werden kann. - Einkommensnachweise
Zur Prüfung der Einkommenssituation des Kreditsuchenden verlangen deutsche Banken und gewerbliche Kreditinstitute diverse Einkommensnachweise sowie Unterlagen zum Arbeitsverhältnis respektive zur selbständig oder freiberuflich ausgeübten Tätigkeit. Dementsprechend sind Lohnabrechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und ähnliches vorzulegen, je nachdem, was das entsprechende Kreditinstitut auch einsehen möchte. - Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit
Kreditfähigkeit und eine hohe Kreditwürdigkeit (Bonität) müssen ebenfalls gegeben sein, um die Bewilligung eines Kredits bei einer deutschen Bank oder einem gewerblichen Kreditinstitut erreichen zu können. Die Kreditwürdigkeit wird insbesondere durch eine SCHUFA-Abfrage geprüft. Sollte der SCHUFA-Score des Antragstellers auf eine ausreichend hohe Bonität hinweisen, kann eine sehr wichtige Voraussetzung in Bezug auf die Kreditwürdigkeit als erfüllt angesehen werden.
Wie läuft die Kreditvergabe genau ab?
Du möchtest wissen, wie der Prozess bis zur tatsächlichen Kreditvergabe bzw. Auszahlung des Kreditbetrages genau abläuft? Erst einmal muss du beim Kreditgeber (Bank, gewerbsmäßiges Kreditinstitut, privater Kreditgeber,…) einen Antrag stellen. Dabei sind natürlich alle Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen. Auf Grundlage der von dir angegebenen Daten wird daraufhin deine Kreditfähigkeit sowie deine Kreditwürdigkeit (Bonität) geprüft.
Prüfung des SCHUFA-Scores und weiterer Faktoren
Deutsche Banken fragen bei der Prüfung deiner Bonität deinen SCHUFA-Score ab. Sollte dieser Score nicht ausreichend sein, wird dir in der Regel auch kein Bankkredit gewährt. Es sei denn, es werden weitere Kreditnehmer oder Bürgschaften hinzugefügt. Neben deiner Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit werden in der Regel auch die Beleihungsunterlagen und die Kreditsicherheiten geprüft.
Abschluss des Kreditvertrags und anschließende Auszahlung
Sollte der Kreditgeber zu dem Schluss kommen, dass der Kreditvertrag nach Prüfung aller oben genannten Daten zustande kommen kann, wird der Vertrag beidseitig unterschrieben und damit geschlossen. Der Kreditbetrag wird schließlich ausgezahlt, in der Regel via Banküberweisung auf dein Girokonto. Einen günstigen Kredit mit fairen Konditionen zu erhalten ist also kein Ding der Unmöglichkeit!
Gibt es auch Vorschriften, die den Kreditnehmer vor Wucherzinsen schützen?
Da man nicht selten von Kredithaien und Wucherzinsen hört oder liest, ist natürlich die Frage berechtigt, ob es denn auch Vorschriften und Gesetze gibt, die den Kreditnehmer vor Missbrauch und Wucherzinsen schützen. Die Antwort hierauf lautet: Ja, diese Vorschriften gibt es! In Deutschland wurde mit der „Verordnung für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses“ eine Verordnung geschaffen, die Angebote für Konsumkredite vergleichbar machen soll. Natürlich schützt auch das Bürgerliche Gesetzbuch den Verbraucher und Kreditnehmer vor Wucherzinsen. Weiterhin gibt es eine EU-weit gültige Verbraucherkreditrichtlinie für herkömmliche Konsumkredite. Diese wurde im Jahre 2008 ins Leben gerufen.
Übrigens gab es im Mittelalter trotz des kanonischen Zinsverbotes bereits Anstrengungen, Zinsen zu begrenzen. In Genua gab es beispielsweise eine Höchstgrenze für Zinsen, die bei 12,5% lag. Juden durften gemäß einer Weisung von Kaiser Friedrich II. nur 10% Zinsen auf Kreditgeschäfte verlangen.
Zinsloser Kredit durch Kreditkarte
Wer über eine verfügt, weiß ihren Wert sicher zu schätzen! Denn die Kreditkarte ermöglicht es dem Verbraucher, einen zinslosen Kredit von einem Monat Dauer in Anspruch zu nehmen. Die anfallenden Kreditgebühren zahlen die Geschäfte, Restaurants und Unternehmen, die Kreditkarten im Allgemeinen akzeptieren. Kreditkarten werden beispielsweise von Mastercard, Visa oder American Express ausgestellt.
Debitkarten wie EC oder Maestro sind übrigens nicht wirklich mit Kreditkarten zu vergleichen. Denn bei der Bezahlung mit einer Debitkarte wird der entsprechende Betrag sofort vom laufenden Girokonto abgebucht.
Noch mehr Infos zum Thema Kredit gefällig? Auf der Webseite von KREDIT 123 bist du da genau richtig!
Wie du siehst: das Thema Kredit ist wirklich ein sehr umfassendes und interessantes Thema (vor allem für die, die unbedingt einen günstigen Kredit benötigen!). Das Team rund um KREDIT 123 wird regelmäßig über diverse Kredit-Themen berichten und dir Mittel und Wege aufzeigen, wie du schnell und einfach an einen fairen Kredit mit Top-Konditionen kommen kannst! Bleibe informiert und schaue hin und wieder vorbei! Wir freuen uns stets auf deinen Besuch und heißen dich hier willkommen!