Mehr und mehr Elektro- und Hybridfahrzeuge sollen auf deutschen Straßen fahren, da diese, mit Ökostrom betrieben, eine sehr gute Klimabilanz aufweisen. Die Bundesregierung möchte aus dem Grund dafür Sorge tragen, dass die Elektromobilität in Deutschland immer stärker Fuß fasst und fördert den Verkauf von E-Autos und Hybridfahrzeugen mit einer Kaufprämie, die als Umweltbonus in Umlauf gebracht worden ist. Weiterhin gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein äußerst attraktives Programm zur günstigen Finanzierung von Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen: das KfW Umweltprogramm (240-241).
Was wird durch das KfW Umweltprogramm (240-241) im Bereich der Elektromobilität gefördert?
Im Bereich der Elektromobilität wird durch das KfW Umweltprogramm (240-241) mit Hilfe eines überaus zinsgünstigen Kredits konkret die Anschaffung von reinen Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeugen gefördert. Zu den Fahrzeugen zählen Personenkraftwagen, Zweiräder, Nutzfahrzeuge und Busse, die gewerblich genutzt werden sollen. Weiterhin soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur und in dem Zusammenhang die Errichtung von Ladestationen für E-Autos gefördert werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Am KfW Umweltprogramm (240-241) teilnehmen können:
- in- und ausländische Unternehmen unabhängig von ihrer jeweiligen Größe,
- freiberuflich tätige Personen,
- Unternehmen, die als Contractor Services und Dienstleistungen für dritte Personen erbringen, und
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit überwiegend deutscher Beteiligung im Ausland (für Vorhaben und Unternehmungen im Ausland).
Ausgeschlossen vom KfW Umweltprogramm (240-241) sind allerdings Unternehmen, die Agrarprodukte erzeugen, sowie Fischerei-Unternehmen.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Wer beim KfW Umweltprogramm (240-241) teilnehmen möchte, muss lediglich einen kooperierenden Finanzierungspartner ausfindig machen, über den der Kredit zur günstigen Finanzierung des Elektroautos oder Hybridfahrzeugs beantragt werden kann. Zu diesen Finanzierungspartnern gehören Sparkassen, Raiffeisenbanken, Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Geschäftsbanken, Direktbanken, Versicherungen, Bausparkassen und Finanzvermittler.
Der eigentliche Kreditantrag und die Einreichung aller notwendigen Unterlagen wird vom Finanzierungspartner durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung der Dokumente durch die KfW erfolgt die Kreditzusage. Der Kreditvertrag wird beim Finanzierungspartner unterschrieben, um die Förderung erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Konditionen des über das KfW Umweltprogramm (240-241) beantragten Kredits
Die Zinssätze, Raten und Laufzeiten werden individuell ermittelt, wobei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers und die Qualitäten der Sicherheiten bei der Ermittlung berücksichtigt werden. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro erhalten grundsätzlich günstigere Zinssätze als mittlere und große Unternehmen. Eine schöne Übersicht zu den Konditionen finden Interessierte hier.
Welcher Kreditbetrag ist beim KfW Umweltprogramm (240-241) möglich?
Grundsätzlich ist pro Vorhaben die Vergabe eines zinsgünstigen Kredits mit einem Kreditbetrag von bis zu 10 Millionen Euro möglich, wobei die entsprechende Summe innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage zu 100% oder in Teilbeträgen abrufbar ist. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15% pro Monat (beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Kreditzusage).
Wie laufen Rückzahlung und Tilgung des Kredits ab?
Rückzahlung und Tilgung des Kredits werden über die Bank abgewickelt, die als Finanzierungspartner aufgetreten ist und die Teilnahme am KfW Umweltprogramm (240-241) beantragt respektive möglich gemacht hat. Die Höhe der Raten sowie der Tilgungsplan sind individuell wählbar. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt auf ihrer Webseite einen Tilgungsrechner zur Verfügung.
Während der tilgungsfreien Zeit entrichtet der Kreditnehmer nur die Zinsen. Nach derselben werden gleich hohe Raten zzgl. Zinsen fällig, die nicht monatlich, sondern quartalsweise zu zahlen sind.
Sind Sondertilgungen gestattet?
Sondertilgungen bzw. außerplanmäßige Tilgungen des Kredits sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gestattet. Dabei kann der aufgenommene Kredit entweder ganz oder nur teilweise außerplanmäßig getilgt werden.
Welche Sicherheiten können gestellt werden?
Wer seine Kreditwürdigkeit erhöhen möchte, kann Sicherheiten stellen. Gemeinsam mit dem Finanzierungspartner sollten alle Besicherungsmöglichkeiten besprochen werden, zumal sie positive Auswirkungen auf die Höhe des Zinssatzes haben können.
Ist die Teilnahme am KfW Umweltprogramm (240-241) mit anderen Fördermitteln kombinierbar?
Unter Berücksichtigung der EU-Beihilfegrenzen ist es möglich, die Teilnahme am KfW Umweltprogramm (240-241) mit anderen öffentlichen Fördermitteln zu kombinieren. Im Allgemeinen Merkblatt zu Beihilfen finden Interessierte weitere hilfreiche Informationen.
Fazit zum KfW Umweltprogramm (240-241) zur günstigen Finanzierung von E-Autos und Hybridfahrzeugen
Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler, die sich Elektro-, Hybrid- und/oder Brennstoffzellenfahrzeuge anschaffen möchten, kommen ganz sicher nicht daran vorbei, sich mit dem KfW Umweltprogramm (240-241) zu befassen, da hier erfreulich günstige Kredite mit flexiblen Konditionen möglich sind. Wichtig ist, einen kompetenten Finanzierungspartner zu finden, der einen bei der Beantragung des entsprechenden KfW-Kredits professionell begleitet.
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