Was ist ein Negoziierungsakkreditiv? Definition und Erklärung
Das Negoziierungsakkreditv ist ein Akreditiv, oder genauer gesagt ein Dokumentenakkreditiv, bei dem die Akkreditivbank (eröffnende Bank) eine zweite Bank benennt, die schließlich auf Grund der Benennung zum Ankauf respektive zur Negoziierung von Tratten (Sichttratten oder Nachsichttratten) und/oder Dokumenten berechtigt, allerdings nicht verpflichtet ist. Das Negoziierungsakkreditiv ist in den Artikeln 7 und 12 ERA 600 geregelt.
Der Begünstigte (Exporteur) erhält beim Negoziierungsakkreditiv eine Gutschrift von der zur Negoziierung ermächtigten Bank, nachdem er bestimmte (Waren-)Dokumente und allenfalls auch eine Tratte vorgelegt hat.
Kosten für das Negoziierungsakkreditiv
Wer (Import-)Geschäfte über ein Negoziierungsakkreditiv absichern lässt, zahlt natürlich Gebühren an die beteiligten Banken. In der Regel einigen sich Verkäufer (Exporteur) und Käufer (Importeur) auf eine Gebührenteilung. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen entweder Exporteur oder Importeur alle anfallenden Kosten für das Negoziierungsakkreditiv übernimmt.