Was ist ein Zahlungsakkreditiv? Definition und Erklärung
Das Zahlungsakkreditiv ist ein Akkreditiv, oder genauer gesagt ein Dokumentenakkreditiv, bei dem die Akkreditivbank (eröffnende Bank) bei Vorlage bestimmter (Waren-)Dokumente zu zahlen (oder zahlen zu lassen) hat. Zugleich müssen alle Akkreditivbedingungen, die zwischen Akkreditivauftraggeber und Begünstigtem vereinbart worden sind, erfüllt sein.
Bei einem bestätigten Akkreditiv ist die eröffnende Bank zugleich auch die bestätigende Bank.
Sichtakkreditiv und Deferred-Payment-Akkreditiv
Es gibt zwei Arten von Zahlungsakkreditiven: das Sichtakkreditiv und das Deferred-Payment-Akkreditiv. Beim Sichtakkreditiv erfolgt die Zahlung sofort nach Vorlage der ordnungsgemäßen Dokumente. Beim Deferred-Payment-Akkreditiv erfolgt die Zahlung an einem bestimmten Termin, nachdem die Dokumente vorgelegt worden sind. Aus dem Grund wird es auch als Nachsichtakkreditiv bezeichnet.
Kosten für ein Zahlungsakkreditiv
Wer den Erwerb von Produkten (meist im Import-Geschäft) durch ein Zahlungsakkreditiv absichern lässt, hat natürlich für die Absicherung Kosten an die beteiligte(n) Bank(en) zu zahlen. Die zu entrichtenden Gebühren sind grundsätzlich abhängig von dem Kaufpreis der Ware respektive von dem Gegenwert der (Waren-)Dokumente.
Die anfallenden Zahlungsakkreditiv-Kosten können entweder vom Akkreditivauftraggeber (Importeur) oder vom Begünstigten (Exporteur) getragen werden. Die dritte Variante sieht die Kostenteilung vor. Diese ist bei Akkreditiven generell sehr üblich.
Missverständnisse bei Verwendung des Begriffs Zahlungsakkreditiv
Der Begriff „Zahlungsakkreditiv“ ist oft Grund für Missverständnisse, zumal alle Akkreditive und Akkreditivarten ein (abstraktes) Zahlungsversprechen darstellen und bei Nutzung letztlich auch zu einer Zahlung führen.